Seit dem 1. April 2024 ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft. Ein Paradigmenwechsel für Deutschland. Doch die Teil-Legalisierung ist kein Freifahrtschein. Dieser Leitfaden klärt auf: Was genau ist erlaubt, wo drohen weiterhin Strafen und welche Details sind für dich entscheidend?
Besitz, Anbau, Konsum: Das ist jetzt legal
Besitz
- In den eigenen vier Wänden: Bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis sind erlaubt.
- In der Öffentlichkeit: Du darfst bis zu 25 Gramm mitführen.
- Pro Person, nicht pro Haushalt: Diese Obergrenzen gelten für jeden Erwachsenen einzeln.
Eigenanbau
- Pro volljähriger Person dürfen **bis zu drei Pflanzen** angebaut werden.
- Die Ernte ist ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmt, eine Weitergabe ist verboten.
- Die Pflanzen müssen gegen den Zugriff von Kindern und Jugendlichen gesichert werden.
- Der Anbau ist nur in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen, befriedeten Besitztum gestattet.
Konsum
- Der öffentliche Konsum ist erlaubt, solange er nicht in den definierten Schutzzonen stattfindet.
- Ein Abstand von 100 Metern in Sichtweite zum Eingangsbereich von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und öffentlichen Sportstätten ist einzuhalten.
- In Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr untersagt.
Cannabis auf Rezept?
Vergleiche Telemedizin-Anbieter und starte noch heute mit deiner Cannabis-Therapie — einfach, legal und von zu Hause.
Jetzt Patient werden →Was weiterhin verboten ist
- Die Weitergabe an Minderjährige: Hier handelt es sich um eine Straftat, nicht um eine bloße Ordnungswidrigkeit.
- Der gewerbliche Verkauf: Außerhalb der zukünftigen Anbauvereinigungen darf Cannabis nicht verkauft werden.
- Besitz über den Obergrenzen: Mehr als 25 Gramm unterwegs oder 50 Gramm zu Hause zu besitzen, kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
- Konsum in Schutzzonen: Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
- Anbau von mehr als drei Pflanzen: Wer sein privates Anbaulimit überschreitet, macht sich strafbar.
- Import und Export: Die Ein- und Ausfuhr von Cannabis über die deutsche Grenze bleibt strikt verboten.
Cannabis im Straßenverkehr: Der neue Grenzwert
Lange umstritten, nun Gesetz: Das KCanG legt erstmals einen wissenschaftlich abgeleiteten THC-Grenzwert für Autofahrer fest.
- Der Grenzwert: Er liegt bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.
- Die Strafe bei Überschreitung: In der Regel 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.
- Mischkonsum mit Alkohol: Wer nachweislich THC im Blut hat, für den gilt eine strikte 0,0-Promille-Grenze.
- Fahranfänger und U21: Es bleibt bei der Null-Toleranz. Jeglicher THC-Nachweis am Steuer ist für diesen Personenkreis tabu.
Cannabis auf Rezept?
Vergleiche Telemedizin-Anbieter und starte noch heute mit deiner Cannabis-Therapie — einfach, legal und von zu Hause.
Jetzt Patient werden →Cannabis Social Clubs: Start am 1. Juli 2024
Die zweite Stufe der Legalisierung trat am 1. Juli 2024 in Kraft. Sogenannte Anbauvereinigungen oder Cannabis Social Clubs dürfen nun Cannabis gemeinschaftlich kultivieren und an ihre Mitglieder ausgeben. Dafür gelten strenge Auflagen:
- Ein Verein darf **maximal 500 Mitglieder** mit Wohnsitz in Deutschland aufnehmen.
- Die Abgabemenge ist auf **25 Gramm pro Tag** und insgesamt **50 Gramm pro Monat** je Mitglied begrenzt.
- Für Heranwachsende (18–21 Jahre) darf das Cannabis einen **THC-Gehalt von 10 %** nicht übersteigen.
- Auf dem Vereinsgelände und in dessen Sichtweite herrscht ein striktes **Konsumverbot**.
- Der Ausschank von **Alkohol oder der Verkauf von Tabakwaren** sind ebenfalls untersagt.
Mehr dazu lesen Sie in unserem Bericht über die ersten Genehmigungen für Social Clubs.
Sonderfall Medizinalcannabis
Unabhängig vom KCanG regelt das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) die Versorgung von Patienten. Für sie gelten eigene, liberalere Regeln, die viele der neuen Beschränkungen aufheben. Mit einem ärztlichen Rezept dürfen Patienten:
- die vom Arzt verschriebene Menge besitzen und mitführen, auch wenn diese über den Freizeit-Grenzwerten liegt.
- ihr Cannabis in pharmazeutischer Qualität über Apotheken oder spezialisierte Telemedizin-Anbieter beziehen.
- von den pauschalen Mengenbeschränkungen für den privaten Besitz abweichen.
Erfahre mehr über den Weg zum Cannabis-Rezept und die aktuelle politische Debatte zum MedCanG.
Ein Fazit
Die Teil-Legalisierung ist da, aber sie kommt mit einem Handbuch voller Regeln. Wer die neuen Obergrenzen für Besitz und Anbau respektiert, die Konsum-Verbotszonen meidet und niemals berauscht fährt, bewegt sich auf legalem Boden. Für Patienten mit Rezept schafft das MedCanG einen eigenen, geschützten Rahmen. Informiere dich weiter über legale Bezugswege in Deutschland oder nutze unseren Produkt-Finder, um die passende Sorte für dich zu entdecken.


