Cannabis und ADHS: Neue Leitlinien der Fachgesellschaft
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    Cannabis und ADHS: Neue Leitlinien der Fachgesellschaft

    Dr. K. Müller
    ·10. März 2025

    Lange erwartet, nun sind sie da: Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) hat erstmals Leitlinien für den Einsatz von medizinischem Cannabis bei ADHS vorgelegt. Ein Schritt, der die therapeutische Landschaft in Deutschland verändern könnte.

    ADHS und Cannabis: Wenn die Wissenschaft die Praxis einholt

    Die Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung betrifft unzählige Erwachsene. Viele von ihnen greifen zur Selbstmedikation mit Cannabis, berichten von mehr Fokus und weniger innerer Unruhe. Doch lange ignorierte die Fachwelt diese Erfahrungen. Nun holt die Wissenschaft auf. Ein genauerer Blick lohnt sich, denn viele Annahmen sind Mythen, wie unser Faktencheck zeigt.

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    Die Empfehlung: Ein zweiter Schritt

    Die DGPPN bezeichnet Cannabis als „erwägenswerte Therapieoption“. Ein Freifahrtschein ist das aber nicht. Die Empfehlung gilt explizit als Zweitlinientherapie: Erst wenn etablierte Medikamente wie Methylphenidat oder Lisdexamfetamin scheitern oder zu starke Nebenwirkungen verursachen, kommt Cannabis ins Spiel. Unverhandelbar bleibt dabei die ärztliche Begleitung und stetige Überprüfung der Behandlung.

    THC im Fokus, CBD als Begleiter

    Nicht jedes Cannabinoid wirkt gleich. Die Leitlinien unterscheiden präzise zwischen den Effekten von THC und CBD. Für die Kernsymptomatik von ADHS dürfte vor allem niedrig dosiertes THC den Ausschlag geben. CBD hingegen könnte eine Rolle bei Begleiterscheinungen wie Angstzuständen spielen, ein Ansatz, den auch eine rezente Studie der Charité untersucht. Welche ärztlich verordnete Darreichungsform sich eignet, erklären wir im Guide.

    Ein Signal an Ärzte und Krankenkassen

    Diese Leitlinien sind mehr als nur ein Fachdokument. Für Patienten bedeuten sie Hoffnung auf einen leichteren Zugang zur Therapie. Sie liefern Ärzten die lang ersehnte wissenschaftliche Grundlage für eine Verschreibung und könnten den Streit mit den Krankenkassen um die Kostenübernahme entschärfen. Der Weg zum Rezept kann heute bereits über Telemedizin-Anbieter führen.

    Trotz des Fortschritts mahnen die Verfasser der Leitlinie zur Zurückhaltung. Die wissenschaftliche Evidenz sei noch lückenhaft. Es fehle an großangelegten, randomisierten und kontrollierten Studien, um Fragen nach idealer Dosierung oder Anwendungsform final zu klären. Bis dahin bleibt die Behandlung ein individueller Prozess, bei dem unser Produkt-Finder eine erste Orientierung zur Sortenwahl bieten kann.

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