Das Cannabisgesetz, kurz CanG, trat am 1. April 2024 in Kraft – ein Wendepunkt für die deutsche Drogenpolitik. Ein Jahr danach ist die Bilanz durchwachsen: Die Umsetzung verlief holpriger als erhofft. Nun legt die Regierung mit entscheidenden Nachbesserungen nach.
Die Korrekturen im Detail
Im März 2025 legte die Bundesregierung den Entwurf für ein „CanG 2.0“ vor. Er zielt auf drei Bereiche: Die Besitzgrenzen werden präzisiert, die Hürden für Cannabis Social Clubs gesenkt und die Regeln für Medizinalcannabis klarer gefasst. Eine genaue Aufschlüsselung der geltenden Regeln finden Sie in unserem KCanG-Guide.
Besitzgrenzen und Eigenanbau
In der Öffentlichkeit bleibt es bei der Besitzgrenze von 25 Gramm. Neu ist eine Klarstellung, die auf die Praxis zielt: Der Transport von Cannabis zwischen dem eigenen Wohnort und einem Social Club wird künftig nicht auf diese Menge angerechnet. Für die eigenen vier Wände ändert sich nichts: Hier sind weiterhin 50 Gramm getrocknetes Cannabis und drei blühende Pflanzen erlaubt.
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Ein zentraler Kritikpunkt am CanG waren die schleppenden Genehmigungen für Anbauvereinigungen. Vielerorts warten Vereine seit Monaten auf grünes Licht der Behörden. Damit soll nun Schluss sein. Das Gesetz schreibt künftig eine Bearbeitungsfrist von maximal acht Wochen vor. Zudem lockert der Bund die baulichen Anforderungen an die Vereinsräume. Über die Hürden der Pioniere berichten wir in unserem Artikel zu den ersten Social-Club-Genehmigungen.
Medizinisches Cannabis
Auch für Patienten bringt das Gesetzesupdate Erleichterungen. Die Verschreibung von Medizinalcannabis wird unbürokratischer, das E-Rezept etabliert sich als Standard. Zudem soll es für Krankenkassen schwerer werden, eine Kostenübernahme abzulehnen. An der Möglichkeit zur telemedizinischen Erstverordnung ändert sich nichts. Einen vollständigen Überblick der legalen Bezugswege für Cannabis bietet unser Guide.
Was die Änderungen für Patienten bedeuten
Für Menschen, die bereits Cannabis auf Rezept erhalten, ändert sich in der Praxis wenig. Wer jedoch eine Erstverordnung anstrebt, soll künftig von den vereinfachten Prozessen profitieren. Führende Telemedizin-Anbieter haben bereits signalisiert, ihre Abläufe entsprechend der neuen Gesetzeslage anzupassen.
Die Novelle ist ein weiteres Zeichen: Deutschland tastet sich, wenn auch zögerlich, an einen regulierten Cannabis-Markt heran. Ob die Korrekturen die erhoffte Wirkung erzielen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Erste wissenschaftliche Daten dazu wird der EKOCAN-Zwischenbericht 2026 liefern. Parallel dazu gewinnt die Debatte über gemeinsame Cannabis-Standards auf EU-Ebene an Fahrt. Für Patienten, die eine Behandlung mit Cannabis in Erwägung ziehen, haben wir geprüfte Telemedizin-Anbieter verglichen.
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