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    RechtGlossar-Eintrag

    Cannabis Social Club

    Nicht-gewerblicher Verein für den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau.

    Ausführliche Erklärung

    Cannabis Social Clubs (CSC) sind in Deutschland nicht-gewerbliche Vereinigungen, die unter strengen Auflagen Cannabis für ihre Mitglieder anbauen und abgeben dürfen. Voraussetzungen sind u. a. Volljährigkeit, Wohnsitz in Deutschland und Vereinsmitgliedschaft.

    Hinweis: Glossar-Einträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine ärztliche, pharmazeutische oder rechtliche Beratung.