RechtGlossar-Eintrag
Cannabis Social Club
Nicht-gewerblicher Verein für den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau.
Ausführliche Erklärung
Cannabis Social Clubs (CSC) sind in Deutschland nicht-gewerbliche Vereinigungen, die unter strengen Auflagen Cannabis für ihre Mitglieder anbauen und abgeben dürfen. Voraussetzungen sind u. a. Volljährigkeit, Wohnsitz in Deutschland und Vereinsmitgliedschaft.
Verwandte Begriffe
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Recht
KCanG
Konsumcannabisgesetz — regelt den privaten Umgang mit Cannabis in Deutschland.
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Recht
Eigenanbau
Privater Cannabis-Anbau in gesetzlich begrenztem Umfang — in Deutschland für Erwachsene unter klaren Auflagen erlaubt.
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Recht
Besitzgrenze
Gesetzlich definierte Höchstmenge Cannabis, die im privaten Bereich besessen werden darf — in Deutschland klar geregelt.
Hinweis: Glossar-Einträge dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine ärztliche, pharmazeutische oder rechtliche Beratung.