
Vorrang für Fertigarzneimittel: Wie der Bundestag Cannabis-Patienten opfert — und warum kaum jemand spart
Der Bundestag hat im GKV-Spargesetz eine Vorrangregelung für Cannabis-Fertigarzneimittel beschlossen. Blüten und apothekeneigene Rezepturen rutschen ans Ende der Verordnungskette. Der Hanfverband nennt es „skandalös“, die Pharmazeutische Zeitung einen „Fremdkörper im Spargesetz“. Eine Einordnung — kritisch, aus Patientensicht, mit Zahlen.
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