Während die Schweiz mit wissenschaftlich begleiteten Modellprojekten den regulierten Cannabis-Verkauf erprobt — allen voran das von der Sanity Group betriebene "Grashaus Projects" in Baselland — steckt die Forschung in Deutschland fest. Die Behörde lehnt ab, die Politik streitet. Doch ausgerechnet der CDU-Drogenbeauftragte Hendrik Streeck bringt die Pilotprojekte jetzt zurück auf die Agenda.
Das Schweizer Modell: Forschung statt Verbot
Die Schweiz geht einen pragmatischen Weg: Seit der Gesetzesänderung 2021 erlaubt der "Experimentierartikel" im Betäubungsmittelgesetz wissenschaftliche Pilotversuche zum legalen Cannabis-Verkauf an Erwachsene. Mehrere Städte und Kantone — Basel, Zürich, Bern, Lausanne, Genf — haben Studien aufgesetzt, die jeweils tausende Teilnehmer umfassen und vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt werden.
Im Zentrum der internationalen Aufmerksamkeit steht das Grashaus Projects in Basel-Landschaft, betrieben von der deutschen Sanity Group in Kooperation mit Schweizer Partnern und wissenschaftlich begleitet von der Universität Basel. In lizenzierten Fachgeschäften erhalten registrierte Studienteilnehmer Schweizer Bio-Cannabis mit transparenter Wirkstoff-Deklaration, qualifizierter Beratung und kontrollierter Abgabemenge.
Warum die Schweiz vorlegt
- Klare Rechtsgrundlage: Der Experimentierartikel im BetmG erlaubt befristete, wissenschaftlich evaluierte Pilotversuche.
- Föderaler Wettbewerb: Kantone und Städte können eigene Modelle entwickeln und Erfahrungen sammeln.
- Wissenschaft im Zentrum: Universitäten begleiten den Konsum, das Konsumverhalten und die Auswirkungen auf den Schwarzmarkt.
- Politische Offenheit: Die Mehrheit der Kommission im Nationalrat (SGK-N) strebt eine spätere Volllegalisierung mit Fachgeschäften an.
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Jetzt Patient werden →Deutschland: Säule 1 ja, Säule 2 nein
Das deutsche Cannabisgesetz (CanG) der Ampel-Koalition war von Anfang an nur die halbe Miete. Karl Lauterbach hatte das Vorhaben bewusst in zwei Säulen aufgeteilt:
- Säule 1: Eigenanbau, Cannabis Social Clubs, kontrollierte Abgabe in Vereinen — beschlossen und seit April 2024 in Kraft.
- Säule 2: Wissenschaftlich begleitete Modellprojekte für den lizenzierten Fachhandel in ausgewählten Kommunen — nie verabschiedet.
Säule 2 sollte genau das ermöglichen, was die Schweiz bereits praktiziert: regulierter Verkauf an Erwachsene unter staatlicher Aufsicht, wissenschaftlich evaluiert. Doch das Vorhaben scheiterte am Widerstand innerhalb der Ampel und am Bruch der Koalition. Übrig blieb ein politisch ungeliebter Kompromiss — und die EKOCAN-Evaluation, die den Social Clubs bisher kein gutes Zeugnis ausstellt.
Die Forschungs-Verordnung: Özdemir öffnet ein Hintertürchen
Was viele übersehen: Bereits in Säule 1 wurde eine Forschungsklausel verankert (§ 2 Abs. 4 KCanG). Sie erlaubt wissenschaftliche Vorhaben zum Cannabis-Anbau und ‑Vertrieb außerhalb des regulären Rahmens. Der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) setzte hierfür im Sommer 2024 die Konsumcannabisforschungsverordnung (KCanForschV) in Kraft.
Zuständige Genehmigungsbehörde wurde die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Damit gab es plötzlich doch eine rechtliche Grundlage, ähnlich wie in der Schweiz Modellprojekte aufzusetzen — auf dem Umweg über die Forschung. Mehrere Kommunen, Universitäten und Unternehmen — darunter erneut die Sanity Group — reichten Anträge ein.
BLE: Alle Bewerbungen abgelehnt
Die Hoffnung währte kurz. Die BLE lehnte sämtliche eingereichten Anträge ab. Die Begründungen variierten — von angeblich unzureichenden Sicherheitskonzepten bis hin zu zweifelhaften wissenschaftlichen Designs. Antragsteller und Beobachter sehen darin einen klar politischen Schritt: Die im Mai 2025 angetretene schwarz-rote Bundesregierung unter Friedrich Merz steht der Cannabis-Liberalisierung skeptisch gegenüber. Die nachgeordnete Behörde habe — so der Vorwurf — entsprechend restriktiv ausgelegt.
Faktisch bedeutet das: Die Forschungs-Verordnung existiert auf dem Papier, ist aber in der Praxis bislang ein totes Recht. Während in Basel die Studien laufen und Daten produzieren, kommt in Deutschland kein einziges Modellprojekt zustande.
Streeck (CDU): "Pilotprojekte sind sinnvoll"
Ausgerechnet aus den Reihen der Union kommt nun ein überraschend offener Ton: Hendrik Streeck, Virologe und seit 2025 Drogen- und Suchtbeauftragter der Bundesregierung, hat sich mehrfach für wissenschaftlich begleitete Pilotprojekte ausgesprochen. Streeck argumentiert evidenzbasiert: Solange belastbare deutsche Daten fehlen, sei die Politik auf Vermutungen angewiesen — Modellversuche könnten genau diese Lücke schließen.
Damit positioniert sich Streeck gegen Teile seiner eigenen Partei — und insbesondere gegen Innenminister Alexander Dobrindt, der die Cannabis-Forschung zuletzt offen attackiert hat. Ob Streecks Linie sich durchsetzt, ist offen. Klar ist: Innerhalb der Union ist die Front gegen Pilotprojekte nicht mehr geschlossen.
Was Patienten und Konsumenten daraus ziehen können
Für die meisten Erwachsenen in Deutschland bleiben aktuell nur drei Wege: Eigenanbau, Cannabis Social Clubs (mit langen Wartelisten) — oder der medizinische Weg über ein Rezept. Die legalen Bezugswege haben wir im Guide ausführlich beschrieben. Wer aus medizinischen Gründen profitiert, findet eine Übersicht zu Telemedizin und Rezept-Plattformen sowie zu verfügbaren Sorten.
Fazit: Schweiz forscht, Deutschland blockiert — vorerst
Während die Schweiz mit Grashaus Projects und vergleichbaren Studien Daten sammelt, die in einen späteren regulierten Markt einfließen, blockiert sich Deutschland selbst: Säule 2 nie beschlossen, Forschungs-Verordnung in Kraft, aber alle Anträge abgelehnt. Das politische Klima ist rauer geworden — doch mit Hendrik Streeck gibt es zumindest eine Stimme aus der Regierung, die Modellprojekten eine zweite Chance geben will. Die internationalen Diskussionen auf EU-Ebene könnten zusätzlichen Druck aufbauen. Bis dahin gilt: Der Maßstab für regulierte Abgabe in Europa wird derzeit nicht in Berlin, sondern in Basel gesetzt.


