Am 29. April 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes beschlossen. Auf den ersten Blick eine technische Reform der Krankenkassenfinanzen. Auf den zweiten ein massiver Einschnitt für rund eine Viertelmillion Cannabis-Patientinnen und -Patienten in Deutschland: Cannabisblüten sollen aus der Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen werden. Den endgültigen Beschluss fällt nun der Bundestag — dort sind Änderungen ausdrücklich noch möglich.
Worum es geht
Geregelt ist die Kostenübernahme bislang in § 31 Abs. 6 SGB V. Wer ärztlich Medizinalcannabis verordnet bekommt und zuvor einen Antrag bei der Krankenkasse gestellt hat, dem werden die Kosten in der Regel erstattet — egal ob Extrakte, Fertigarzneimittel oder eben getrocknete Blüten. Genau diese Erstattungsfähigkeit der Blüten will das Bundesgesundheitsministerium unter Nina Warken (CDU) jetzt streichen. Extrakte und Fertigarzneimittel bleiben erstattungsfähig.
Warum die Blüten zur Diskussion stehen
Die GKV steht finanziell unter Druck. 2024 wiesen Krankenkassen und Gesundheitsfonds ein Defizit im zweistelligen Milliardenbereich aus, die Beitragssätze sind zuletzt mehrfach gestiegen. Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung die Ausgabendynamik dämpfen — und sucht dafür querbeet im Leistungskatalog nach Einsparpotenzialen.
Zwei Entwicklungen haben Cannabisblüten auf die Streichliste gebracht. Erstens: Seit der Teillegalisierung im April 2024 ist die Zahl der Verordnungen sprunghaft gestiegen. Auch der jüngste EKOCAN-Zwischenbericht dokumentiert einen boomenden Medizinalcannabis-Markt. Zweitens: Telemedizinische Plattformen, die per Videosprechstunde Privatrezepte ausstellen, haben die Wahrnehmung verstärkt, Cannabis sei zu leicht „auf Krankenschein“ zu bekommen — auch wenn sich Privatrezepte und GKV-Erstattung sauber unterscheiden. Genau dieses Vermischen prägt nun die politische Debatte. Das BMG rechnet mit jährlichen Einsparungen von 100 bis 150 Millionen Euro.
Der Kabinettsbeschluss vom 29. April
Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Referentenentwurf vom 16. April 2026 zum Regierungsentwurf geworden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sprach von der „Grundlage für die nachhaltige finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung“. Die Streichung der Blüten-Erstattung ist nur einer von rund einem Dutzend Bausteinen — neben Eingriffen bei Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhäusern und Verwaltungskosten. Für Cannabis-Patientinnen und -Patienten ist es jedoch der einschneidendste Punkt.
Wichtig zu verstehen: Ein Kabinettsbeschluss ist kein Gesetz. Er ist die formelle Festlegung der Bundesregierung auf einen Entwurf, mit dem sie ins parlamentarische Verfahren geht. Erst Bundestag und Bundesrat entscheiden, ob, wann und in welcher Form das Gesetz in Kraft tritt.
Was das für Patienten bedeuten würde
Würde der Entwurf unverändert Gesetz, müssten Patientinnen und Patienten die Kosten für ihre Blüten künftig selbst tragen — bei Apothekenpreisen von häufig 8 bis 15 Euro pro Gramm und typischen Tagesdosen von 0,5 bis 3 Gramm summiert sich das schnell auf mehrere hundert Euro im Monat. Für viele chronisch Kranke, gerade in der Schmerz-, ADHS- und Tourette-Therapie, wäre das nicht zu stemmen.
Verbände warnen vor einem Therapiewechsel mit ungewissem Ausgang: Wer auf erstattungsfähige Extrakte umgestellt werden müsste, riskiert Wirkungseinbußen, Nebenwirkungen und neue Einstellungsphasen. Andere könnten in Privatrezepte oder den Schwarzmarkt abwandern — ein Effekt, der die erhofften Einsparungen relativieren würde. Welche Bezugswege es überhaupt gibt, erklärt unser Bezugswege-Guide.
Widerstand aus Verbänden und Wissenschaft
Noch am Tag des Kabinettsbeschlusses ging ein Bündnis aus Patienten- und Fachverbänden in die Offensive. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM), der Bund Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan) und der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) sehen in der Streichung „Versorgungseinschnitte ohne nennenswerte Einsparwirkung“. Sie bezweifeln das vom BMG genannte Volumen von 100 bis 150 Millionen Euro und verweisen auf Verlagerungseffekte: Ausweichen auf teurere Extrakte, höhere Folgekosten durch Therapieabbrüche, Mehrbelastung anderer Sozialsysteme.
Auch die SPD hatte sich zuletzt mehrfach gegen Verschärfungen bei Medizinalcannabis positioniert — siehe unsere Analyse zur MedCanG-Debatte. Wie sich die Fraktion in der Koalition zur Blüten-Streichung verhält, dürfte zu den spannendsten Fragen des parlamentarischen Verfahrens werden.
Wie es weitergeht: Das Wort hat der Bundestag
Der Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und anschließend in den Bundestag eingebracht. Dort durchläuft er das übliche Verfahren: erste Lesung, Beratung in den Fachausschüssen — federführend voraussichtlich der Gesundheitsausschuss — Sachverständigenanhörung, zweite und dritte Lesung. In jeder dieser Stufen können Abgeordnete Änderungsanträge einbringen.
Das ist der entscheidende Punkt: Der Kabinettsentwurf ist eine Verhandlungsgrundlage, kein Endprodukt. Denkbar sind Nachbesserungen wie Übergangsfristen für laufende Therapien, Bestandsschutz für bereits eingestellte Patientinnen und Patienten, Ausnahmen für bestimmte Indikationen oder ein vollständiger Verzicht auf die Streichung. Welcher dieser Wege beschritten wird — oder ob der Entwurf doch unverändert beschlossen wird — entscheidet sich in den kommenden Monaten im Parlament.
Was Patientinnen und Patienten jetzt tun können
- Sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt über mögliche Therapieoptionen, falls die Blüten-Erstattung wegfällt — insbesondere über Extrakte, die von der Streichung nicht betroffen wären.
- Wenden Sie sich mit Ihren Erfahrungsberichten an die Wahlkreisbüros der Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises. Persönliche Schilderungen wirken im Verfahren oft stärker als Verbandsstellungnahmen.
- Behalten Sie laufende Genehmigungen Ihrer Krankenkasse im Blick und stellen Sie offene Anträge zeitnah, solange die aktuelle Rechtslage gilt.
- Bleiben Sie informiert: Die nächsten Wochen bringen Ausschussberatungen und eine öffentliche Anhörung, in der die fachliche Substanz des Entwurfs auf den Prüfstand kommt.
Einordnung
Die GKV-Finanzlage ist real. Dass eine Bundesregierung Einsparungen sucht, ist legitim. Strittig ist jedoch, ob ausgerechnet eine Patientengruppe mit oft langer Leidensgeschichte einen unverhältnismäßigen Anteil tragen soll — und ob die kalkulierten Einsparungen den realen Folgen standhalten. Der Bundestag hat nun die Aufgabe, beides nüchtern abzuwägen: das fiskalische Ziel und den Versorgungsauftrag. Wer noch nicht weiß, wie der Weg in die Cannabis-Therapie überhaupt aussieht, findet in unserem Bereich Patient werden die wichtigsten Schritte.


